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   VG Stuttgart, 02.03.2005 - 12 K 5468/03   

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VG Stuttgart, 02.03.2005 - 12 K 5468/03 (https://dejure.org/2005,18697)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02.03.2005 - 12 K 5468/03 (https://dejure.org/2005,18697)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02. März 2005 - 12 K 5468/03 (https://dejure.org/2005,18697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beurteilungszeitpunkt bei Rechtsänderung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104 Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 10 Abs. 1; AsylVfG § 42
    D (A), Zuwanderungsgesetz, Übergangsregelung, Entscheidungszeitpunkt, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, gesetzlicher Anspruch, Interessen der Bundesrepublik Deutschland, Ausreisehindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, abgelehnte Asylbewerber, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Stuttgart, 03.02.2005 - 12 K 1983/04

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Voraussetzungen für das

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.03.2005 - 12 K 5468/03
    Aber auch der auf die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen nach altem Recht gerichtete Hilfsantrag geht ins Leere, da das Begehren der Kläger nur nach neuem Recht zu beurteilen ist (so auch VG Stuttgart, Urt. v. 03.02.2005 - 12 K 1983/04 -), welches diese Form einer Aufenthaltslegalisierung nicht mehr kennt.

    § 10 Abs. 1 AufenthG umfasst auch Asylfolgeanträge (vgl. zur Vorgängervorschrift § 11 Abs. 1 AuslG OVG Hamburg, Urt. v. 27.11.1998, ZAR 1999, 232; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.04.1996, InfAuslR 1996, 303; zum neuen Recht VG Stuttgart, 12. Kammer, Urt. v. 03.02.2005 - 12 K 1983/04 -).

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.03.2005 - 12 K 5468/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder versagt werden muss, während für die Überprüfung der Richtigkeit von Ermessensentscheidungen regelmäßig der Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich ist (vgl. u.a. BVerwG, Urte. v. 24.01.1995, BVerwGE 97, 301 u. v. 22.02.1995, BVerwGE 98, 31).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.03.2005 - 12 K 5468/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder versagt werden muss, während für die Überprüfung der Richtigkeit von Ermessensentscheidungen regelmäßig der Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich ist (vgl. u.a. BVerwG, Urte. v. 24.01.1995, BVerwGE 97, 301 u. v. 22.02.1995, BVerwGE 98, 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 11 S 770/04

    Erforderlichkeit kumulativen Vorliegens nicht zu vertretenden Abschiebungs- und

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.03.2005 - 12 K 5468/03
    An der bereits unter Geltung des AuslG im Rahmen einer Prüfung der Voraussetzungen einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG gefestigten Rechtsprechung zur Bindungswirkung des § 42 S. 1 AsylVfG (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.06.2004, ZAR 2004, 370 m.w.N.) ist jedenfalls in der vorliegenden Fallkonstellation festzuhalten, auch wenn § 25 Abs. 5 AufenthG anders als § 30 Abs. 3 AuslG nur noch auf Hindernisse für die Ausreise, nicht für die Abschiebung, abstellt (so auch im Ergebnis VG Stuttgart, 12. Kammer, Urt. v. 19.01.2005 - 12 K 147/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 7 S 1128/02

    Bewilligung von Leistungen nach § 2 AsylbLG

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.03.2005 - 12 K 5468/03
    Daher bedarf es keiner Entscheidung, ob bei Minderheiten aus dem Kosovo derzeit eine Abschiebung und/oder eine freiwillige Rückkehr dorthin möglich ist (vgl. etwa aus jüngerer Zeit die Zumutbarkeit einer Rückkehr verneinend VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.2004 - 7 S 1128/02 - die Zulässigkeit einer Abschiebung bejahend VG Stuttgart, 11. Kammer, Urt. v. 10.09.2004 - A 11 K 12266/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 5 S 1136/98

    Behördliches Vorverfahren als Klagevoraussetzung der Verpflichtungsklage;

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.03.2005 - 12 K 5468/03
    Denn es entspricht ebenso obergerichtlicher Rechtsprechung, als Sachurteilsvoraussetzung einer Verpflichtungsanklage einen vorherigen dem Klageziel entsprechenden Behördenantrag zu fordern (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.04.2000, NVwZ 2001, 101 m.w.N.), damit in der Verwaltung das Begehren erstmals geprüft werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1996 - 11 S 156/96

    Zur Anwendung des AuslG 1990 § 11 Abs 1 auch bei einem Folgeantrag

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.03.2005 - 12 K 5468/03
    § 10 Abs. 1 AufenthG umfasst auch Asylfolgeanträge (vgl. zur Vorgängervorschrift § 11 Abs. 1 AuslG OVG Hamburg, Urt. v. 27.11.1998, ZAR 1999, 232; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.04.1996, InfAuslR 1996, 303; zum neuen Recht VG Stuttgart, 12. Kammer, Urt. v. 03.02.2005 - 12 K 1983/04 -).
  • VG Stuttgart, 10.09.2004 - A 11 K 12266/02

    Abschiebung von Roma aus dem Kosovo nach Serbien oder Montenegro

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.03.2005 - 12 K 5468/03
    Daher bedarf es keiner Entscheidung, ob bei Minderheiten aus dem Kosovo derzeit eine Abschiebung und/oder eine freiwillige Rückkehr dorthin möglich ist (vgl. etwa aus jüngerer Zeit die Zumutbarkeit einer Rückkehr verneinend VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.2004 - 7 S 1128/02 - die Zulässigkeit einer Abschiebung bejahend VG Stuttgart, 11. Kammer, Urt. v. 10.09.2004 - A 11 K 12266/02 -).
  • VG Stuttgart, 22.05.2002 - 4 K 891/02

    Aufenthaltsbefugnis; Asylverfahren; wichtiges Interesse; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.03.2005 - 12 K 5468/03
    Denn es muss sich um Interessen handeln, die von so hohem Gewicht sind, dass es im öffentlichen Interesse geboten ist, eine qualifizierte Verbesserung des Aufenthaltsstatus unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens zu ermöglichen (so - zur Vorgängervorschrift - VG Stuttgart, 4. Kammer, Urt. v. 22.05.2002, AuAS 2002, 158).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2005 - 13 S 1103/05

    Bindung an Bundesamtsentscheidung - Erweiterung des asylrechtlichen Schutzes

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt (OVG Münster, Beschluss vom 14.03.2005 - 18 E 195/05 -, InfAuslR 2005, 263; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.04.2005 - 11 S 2779/04 - siehe auch VG Stuttgart, Urteil vom 2.03.2005 - 12 K 5468/03 - sowie VG Osnabrück, Urteil vom 5.04.2005 - 5 A 595/04 -, beide JURIS), dass die Bindungswirkung einer Entscheidung des früheren Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. des jetzigen Bundesamts für Migrationen und Flüchtlinge über Abschiebungshindernisse (Abschiebungsverbote) auch Anträge umfasst, die auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 AufenthG gerichtet sind; das hatte bereits die bisherige Rechtsprechung zur dieser Frage so gesehen (siehe VGH Bad.-Württ., Urteile vom 21.06.2004 - 11 S 770/04 - InfAuslR 2004, 429, und vom 6.10.2004 - 11 S 1448/03 -).
  • VG Braunschweig, 29.06.2005 - 6 A 171/05

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsstopp; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer;

    Auch wenn eine Rückkehr häufig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, teilen die Kläger diese Umstände mit einer Vielzahl von ausreisepflichtigen Landsleuten; die Sondersituation einer außergewöhnlichen Härte, die die Kläger deutlich von der Lage anderer Landsleute unterscheiden müsste, liegt hier nicht vor (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 09.02.2005 - 11 S 1099/04 - , VG Stuttgart, Urt. vom 02.03.2005 - 12 K 5468/03 - ).
  • VG Stuttgart, 06.04.2005 - 12 K 521/04

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Nichterfüllung der Passpflicht

    Zur Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens ist hier das seit dem 01.01.2005 geltende Recht anzuwenden, wobei offen bleiben kann, ob dies stets gilt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.02.2005 - 13 S 2155/04 - [Vensa]; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.01.2005 - 1 Bs 513/04 -), oder jedenfalls dann, wenn wie hier das nach neuem Recht Erstrebte keine wesentlich anderen Anforderungen stellt, als das nach altem Recht Eingeklagte (so VG Stuttgart, Urt. v. 02.03.2005 - 12 K 5468/03 -).
  • VG Karlsruhe, 19.12.2005 - 6 K 5/04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei mehrjährigem Aufenthalt

    Die von den Klägern nunmehr erstrebte Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG entspricht als eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen auch inhaltlich dem ursprünglichen Begehren der Kläger nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG (vgl. im Übrigen zur übergangsrechtlichen Problematik des Aufenthaltsgesetzes: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.02.2005 - 11 S 1099/04 - VG Stuttgart, Urt. v. 02.03.2005 - 12 K 5468/03 - und Urt. v. 22.11.2005 - 12 K 2469/04 - VG Karlsruhe, Urt. v. 07.09.2005 - 4 K 1390/03 -).
  • VG Stuttgart, 02.06.2005 - 12 K 1791/04

    Mitwirkungspflichten eines Asylberechtigten bezüglich seiner Identität;

    Zur Beurteilung des Bescheidungsbegehrens ist hier das seit dem 01.01.2005 geltende Recht anzuwenden, wobei offen bleiben kann, ob dies stets gilt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.02.2005 - 13 S 2115/04 - [Vensa]; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.01.2005 - 1 Bs 513/04 -), oder jedenfalls dann, wenn wie hier das nach neuem Recht Erstrebte, eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis, keine wesentlich anderen Anforderungen stellt als das nach altem Recht Eingeklagte, eine Aufenthaltsbefugnis (so VG Stuttgart, Urt. v. 02.03.2005 - 12 K 5468/03 - [Vensa]; Urt. v. 06.04.2005 - 12 K 521/04 - [Juris]).
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